Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Softwareentwicklung, Web-Entwicklung und IT-Dienstleistungen
Stand: November 2025
Präambel
F7N (florentin.dev) bietet als freiberuflicher Softwareentwickler intelligente Web-Systeme und KI-gestützte Workflow-Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Vertragspartner
Auftragnehmer:
Phichayut Sakwiset (Alias: Florentin)
Schwarzer Bär 1
30449 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 (0) 15679 714934
E-Mail: hello@florentin.dev
Website: https://florentin.dev
Steuernummer: 26/138/13754
Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE423230432
Auftraggeber:
Der Vertragspartner des Auftragnehmers, nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt.
(2) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über folgende Leistungen:
Individuelle Softwareentwicklung
Web-Entwicklung (Websites, Web-Applikationen)
KI-Integration (GPT-4, Claude, Custom AI Solutions)
Workflow-Automation und Systemintegration
Cloudflare Infrastructure Setup
Beratungsleistungen im IT-Bereich
Wartung und Support (Retainer-Modelle)
(3) Ausschließliche Geltung
Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Unternehmergeschäft
Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Angebote gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Schriftform
"Schriftlich" im Sinne dieser AGB bedeutet auch die Kommunikation per E-Mail oder andere elektronische Nachrichtenformen, sofern die Identität des Absenders erkennbar ist.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Agile Entwicklung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Entwicklung nach agilen Methoden in iterativen Sprints. Der Auftraggeber wird regelmäßig (in der Regel wöchentlich) über den Projektfortschritt informiert und hat die Möglichkeit, Feedback zu geben.
(3) Pflichtenheft und Spezifikation
Soweit erforderlich, erstellt der Auftragnehmer mit Unterstützung des Auftraggebers ein Pflichtenheft, das die Anforderungen detailliert beschreibt. Das genehmigte Pflichtenheft ist verbindliche Grundlage für die Entwicklung.
(4) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
a) Informationen bereitstellen: Alle erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
b) Ansprechpartner benennen: Einen qualifizierten Ansprechpartner und dessen Stellvertreter zu benennen, der berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
c) Rückmeldung geben: Auf Anfragen und Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist (in der Regel 5 Werktage) zu reagieren.
d) Testumgebung: Soweit erforderlich, eine geeignete Test- und Entwicklungsumgebung bereitzustellen.
e) Datensicherung: Regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, insbesondere vor Installation, Updates oder Wartungsarbeiten.
f) Rechtmäßigkeit: Sicherzustellen, dass alle überlassenen Materialien (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind.
(5) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen. Daraus resultierende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung wird nach Aufwand vergütet.
§ 4 Projektänderungen und Change Requests
(1) Änderungswünsche
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs ("Change Requests") bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
(2) Auswirkungsanalyse
Bei signifikanten Änderungswünschen erstellt der Auftragnehmer auf Wunsch eine Auswirkungsanalyse mit Kosten- und Zeitschätzung. Diese Analyse kann kostenpflichtig sein.
(3) Dokumentation
Alle Änderungen werden dokumentiert und in das Projektmanagement-System übernommen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsweise
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a) Projektbasierte Vergütung (Foundation, Growth, Transformation Tier):
30% Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung
40% bei Mid-Project-Milestone (z.B. nach Design-Approval oder MVP-Deployment)
30% bei Projektabschluss nach erfolgreicher Abnahme
b) Retainer-basierte Vergütung (monatliche Betreuung):
Zahlung monatlich im Voraus
Fälligkeit jeweils zum 1. des Monats
Mindestlaufzeit gemäß Vereinbarung (i.d.R. 3, 6 oder 12 Monate)
c) Stundensatz-basierte Vergütung:
Abrechnung monatlich zum Monatsende
Zahlungsziel: 14 Tage netto
(3) Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Leistungseinstellung bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Dies gilt insbesondere für Wartungs- und Supportleistungen sowie laufende Retainer-Vereinbarungen.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Verbindlichkeit
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber oder durch sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
(3) Mitwirkungsverzögerungen
Verzögerungen durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Fristen.
§ 7 Abnahme
(1) Abnahmepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder durch konkludentes Verhalten (z.B. produktiver Einsatz der Software).
(2) Abnahmefrist
Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel mitzuteilen.
(3) Geringfügige Mängel
Die Abnahme darf nicht wegen geringfügiger Mängel verweigert werden, die die Nutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Solche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(4) Fiktive Abnahme
Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine Rückmeldung oder nimmt der Auftraggeber die Leistung in produktiven Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Urheberrecht
Das Urheberrecht an der entwickelten Software, am Quellcode, an Designs, Konzepten und sonstigen vom Auftragnehmer erstellten Werken verbleibt beim Auftragnehmer bzw. den beteiligten Entwicklern.
(2) Nutzungsrechte bei Individualsoftware
Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an individuell für ihn entwickelter Software folgende Rechte ein:
a) Umfang: Einfaches oder ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht
b) Übertragung: Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar auf Dritte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart
c) Bearbeitung: Das Recht zur Bearbeitung und Anpassung der Software ist nicht im einfachen Nutzungsrecht enthalten und muss gesondert vereinbart werden
d) Quellcode: Die Herausgabe des Quellcodes ist nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts und muss gesondert vereinbart und vergütet werden
(3) Ausschließliche Nutzungsrechte
Soll der Auftraggeber ausschließliche Nutzungsrechte erhalten (inkl. Quellcode und Bearbeitungsrecht), muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Die Vergütung erhöht sich in diesem Fall entsprechend.
(4) Wiederverwendung von Code-Komponenten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, selbst entwickelte Code-Komponenten, Bibliotheken und Module, die nicht spezifisch für den Auftraggeber entwickelt wurden, in anderen Projekten wiederzuverwenden.
(5) Open-Source-Software
Wird Open-Source-Software eingesetzt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die verwendeten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen.
(6) Drittanbieter-Komponenten
Für Komponenten von Drittanbietern (z.B. WordPress-Plugins, React-Bibliotheken, APIs) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
(7) Übertragung erst nach vollständiger Zahlung
Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen.
§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für individuell entwickelte Software und bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß § 634a BGB.
(2) Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung der Umstände, unter denen der Mangel aufgetreten ist, anzuzeigen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Mängelanalyse und -beseitigung.
(3) Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer hat das Recht, den Mangel wahlweise durch Nachbesserung oder Neulieferung/Ersatzvornahme zu beheben. Der Auftragnehmer erhält ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung (in der Regel mindestens zwei Versuche).
(4) Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
a) Eigenmächtigen Änderungen oder Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in die Software
b) Unsachgemäßer Bedienung oder Verwendung außerhalb der vorgesehenen Systemumgebung
c) Mängeln, die durch äußere Einflüsse, höhere Gewalt oder durch vom Auftragnehmer nicht gelieferte Hard- oder Software entstehen
d) Verwendung nicht freigegebener Drittanbieter-Komponenten durch den Auftraggeber
e) Fehlender oder unzureichender Datensicherung durch den Auftraggeber
(5) Gewährleistung bei Open-Source und Drittanbieter-Software
Für Open-Source-Komponenten und Software von Drittanbietern übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung über die vom jeweiligen Hersteller gewährte hinaus. Der Auftragnehmer unterstützt jedoch im Rahmen des Möglichen bei der Fehleranalyse.
(6) Keine Garantie für bestimmte Erfolge
Der Auftragnehmer garantiert nicht das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse (z.B. Umsatzsteigerungen, Kostenreduktionen), es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
§ 10 Haftung
(1) Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Haftungshöhe
Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Projekt.
(3) Datensicherung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
(4) Drittanbieter-Dienste
Für Ausfälle, Fehlfunktionen oder sonstige Mängel von Drittanbieter-Diensten (z.B. Cloudflare, OpenAI, Anthropic, Hosting-Provider) haftet der Auftragnehmer nicht, soweit diese nicht von ihm zu vertreten sind.
(5) Produkthaftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei hierfür verantwortlich ist
b) einer Partei bereits vor Vertragsschluss rechtmäßig bekannt waren
c) einer Partei von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen
(3) Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(4) Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(5) Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Diese werden auf die Geheimhaltung verpflichtet. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dies nur nach vorheriger Information des Auftraggebers.
§ 12 Referenzen und Marketing
(1) Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen (Name, Logo, Projektbeschreibung) und Beispiele der erbrachten Leistungen in seinem Portfolio zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
(2) Anonymisierung
Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Referenznennung anonymisiert.
(3) Case Studies
Detaillierte Case Studies werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers erstellt und veröffentlicht.
§ 13 Wartung und Support
(1) Retainer-Vereinbarungen
Wartungs- und Supportleistungen können im Rahmen von Retainer-Vereinbarungen gebucht werden. Der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Leistungen
Typische Retainer-Leistungen umfassen:
a) Bug-Fixes und Fehlerbehebung
b) Minor Updates und Anpassungen
c) Performance-Optimierung
d) Sicherheitsupdates
e) Technischer Support per E-Mail
f) Monatliche oder bi-weekly Review-Meetings
(3) Ausschlüsse
Nicht im Standard-Retainer enthalten sind:
a) Wesentliche Feature-Erweiterungen (werden als Change Request behandelt)
b) Migration auf neue Infrastruktur
c) Redesigns
d) Support außerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten
(4) Reaktionszeiten
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Reaktionszeiten:
Kritische Fehler (System nicht nutzbar): 4 Stunden (Werktags 9-18 Uhr)
Wichtige Fehler (wesentliche Funktionen betroffen): 24 Stunden
Normale Anfragen: 48 Stunden
(5) Kündigung
Retainer-Vereinbarungen können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit bei Projekten
Bei projektbezogenen Verträgen endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Zahlung der Vergütung.
(2) Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Retainer-Vereinbarungen und Wartungsverträge haben die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf verlängern sie sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern nicht gekündigt wird.
(3) Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Wiederholtem Zahlungsverzug trotz Mahnung
b) Schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB
c) Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei
d) Schwerwiegenden Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht
(5) Form
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(6) Folgen der Kündigung
Bei Beendigung des Vertrages:
a) Sind alle offenen Rechnungen sofort fällig
b) Werden dem Auftraggeber die bis dahin fertiggestellten Arbeitsergebnisse übergeben
c) Erlöschen Nutzungsrechte, soweit sie an die Zahlung geknüpft waren und Zahlungen ausstehen
d) Sind alle überlassenen Unterlagen, Zugangsdaten und Materialien zurückzugeben
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Definition
Höhere Gewalt sind alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und die die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere:
a) Naturkatastrophen
b) Krieg, Terrorismus, Aufruhr
c) Streik, Aussperrung
d) Pandemien und behördlich angeordnete Schließungen
e) Energieversorgungsausfälle
f) Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur
g) Ausfall von Drittanbieter-Diensten (Cloud-Provider, APIs)
(2) Folgen
Bei höherer Gewalt:
a) Ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses
b) Verlängern sich Fristen entsprechend
c) Steht beiden Parteien bei längerem Andauern (> 2 Monate) ein Kündigungsrecht zu
d) Entfällt die Vergütungspflicht für den Zeitraum der Nichtleistung
§ 16 Sonstiges
(1) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Übertragung
Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.
(4) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Hannover.
(5) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(6) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(7) Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Anhang: Service-Tiers von F7N (florentin.dev)
Die nachfolgenden Service-Tiers dienen der Orientierung und stellen keine abschließende Aufzählung dar. Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
Foundation Tier: "Intelligente Basis"
Typische Investition: 8.000–12.000 € + 800 €/Monat Retainer (3 Monate)
Leistungen:
Moderne, performante Website (WordPress/Headless CMS + Cloudflare)
Responsive Design, PWA-Capabilities
KI-gestützte Features (z.B. intelligentes Kontaktformular)
3 Monate Optimization Retainer
Zielgruppe: E-Commerce-Shops (5-15 MA), kreative Agenturen, Handwerksbetriebe
Growth Tier: "Workflow-Transformation"
Typische Investition: 18.000–28.000 € + 1.500 €/Monat Retainer (6 Monate)
Leistungen:
Alles aus Foundation PLUS:
E-Mail-Processing-System mit KI
Custom Workflow-Automation
Tool-Integration (CRM, E-Commerce, Projektmanagement)
6 Monate Optimization Retainer
Zielgruppe: E-Commerce (15-50 MA), Tech-Startups, Beratungen
Transformation Tier: "Full Digital Operating System"
Typische Investition: 38.000–55.000 € + 2.500 €/Monat Retainer (12 Monate)
Leistungen:
Alles aus Growth PLUS:
Predictive Analytics & Decision Support
Team-Enablement-System mit individuellen AI-Assistenten
Umfassende System-Integration
12 Monate Strategic Partnership
Zielgruppe: Etablierte KMUs mit Wachstumsambitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden erstellt im November 2025 und sind gültig ab dem 22. November 2025.
